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Informationspflichten nach§ 5 Abs. 2 und 4 EWSG über die Entlastung für Dezember 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte beachten Sie die Mitteilung zur Entlastung Ihrer Heizkostenabrechnung auf dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gehre
Geschäftsführender Vorstand